Irgendwo habe ich hier einen Beitrag gesehen, wo sich jemand beschwerte, dass auf einer Seite kein Impressum vorhanden und was da zu machen sei. Zunächst sei erwähnt, dass man sich durch ein fehlendes Impressum nicht strafbar macht, also eine Anzeige bei der Polizei deswegen ausgeschlossen ist.

Impressumspflichtig ist nach dem Teledienstegesetz aber auch jeder private Webmaster, auf dessen Internetseite Daten verarbeitet und gespeichert werden, beispielsweise für einen Newsletter, ein Forum, ein Gästebuch, bei einer Awardvergabe etc (§ 4 Abs. 3 BDSG). Außerdem, wenn die Internetseite geschäftsmäßig betrieben wird. Die vorzugswürdige Meinung ist, dass lediglich mittelbare erwerbswirtschaftliche Interessen ausreichen, um die Impressumspflicht des TDG zu begründen. Quasi wenn jemand Werbebanner auf seiner Internetseite schaltet, um sich selbst oder einen Dritten zu bereichern. Dieser Meinung steht jedoch das Urteil des LG Hamburg vom 01.03.2000 (315 O 219/99) entgegen, welches eine Impressumspflicht selbst dann fordert, wenn der Provider ein Banner, ohne Zutun des Webmasters, in die Internetseite einfügt (zB 1&1 Bannercommunity). Private Internetseiten sind also dann Impressumspflichtig, wenn Werbebanner darauf zu finden sind und/oder außerdem eine E-Mail-Kontaktmöglichkeit in Form eines Formulars gegeben wird (weil es sich hierbei wiederum um einen Teledienst handelt).

Nach herrschender Ansicht muss das Impressum bereits von der Startseite aus mit einem Klick erreichbar sein. Von Unterseiten dürfen nicht mehr als zwei Klicks notwendig sein (auch wenn dieses Erfordernis nicht dem technischen Stand des Internets entspricht).
Das Impressum muss als solches Erkennbar sein. Es sollte “Impressum” oder “Kontakt” genannt werden, irreführende oder Fantasie-Begriffe wie “Backstage” sind nicht ausreichend.
Das Impressum muss in Textform vorliegen. Grafiken und andere Elemente (auch Flash) sind unzulässig (ein Tipp an den Webmaster dieses Forums), obwohl ich meine, dass bei reinen(!) Flash-Seiten das Impressum auch geflasht vorliegen darf, da die Internetseite ohne aktiviertes Flash gar nicht abrufbar wäre. Doch das ist meine Meinung und Rechtssicherheit sollte man auf jeden Fall durch ein Impressum, am besten als “impressum.html” im Domain-Root, in Textform haben.

Neben Name und Adresse muss allgemein noch die E-Mail-Adresse und eine weitere Möglichkeit, den Verantwortlichen schnell zu erreichen, angegeben werden. Dies könnte durch Angabe der Telefonnummer, der Fax-Nummer, aber auch durch Angabe einer weiteren E-Mail-Adresse geschehen. Ob diese Vorschrift sinnvoll ist, ist in einigen Fällen sicherlich zu verneinen.

Problematisch wird das alles, wenn man zwar die oben genannten Voraussetzungen für ein Impressum nicht erfüllt, aber dennoch meinungsbildende, redaktionelle Inhalte auf seiner Internetseite veröffentlicht. Redaktionell ist nach meinem derzeitigen Kenntnisstand jeder Inhalt, der regelmäßig erweitert oder aktualisiert wird. Wer Inhalte solcher Art anbietet, muss ebenfalls ein Impressum haben - allerdings ist es hier immer noch sehr umstritten, ab wann welche Inhalte warum als redaktionell gelten und deshalb die Impressumspflicht besteht.

Impressum

Büschking, Stephan
Marienstraße 89

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